{"id":598,"date":"2018-01-11T19:21:06","date_gmt":"2018-01-11T19:21:06","guid":{"rendered":"https:\/\/nangina.de\/?page_id=598"},"modified":"2023-09-22T13:20:03","modified_gmt":"2023-09-22T13:20:03","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nangina.de\/index.php\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a71 &#8211; Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Nangina e.V. Er ist in das Vereinsregister Witten einzutragen. Sitz des Vereins ist Witten.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 &#8211; Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Nangina e.V verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung&#8220; in Entwicklungsl\u00e4ndern. Insbesondere unterst\u00fctzt er folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<p>a) Gesundheitliche Aufkl\u00e4rung und Erziehung<\/p>\n<p>b) Auf- und Ausbau einer medizinischen Basisversorgung<\/p>\n<p>c) F\u00f6rderung hygienischer Einrichtungen<\/p>\n<p>d) Unterst\u00fctzung von Aus- und Fortbildungsma\u00dfnahmen<\/p>\n<p>e) \u00d6ffentlichkeitsma\u00dfnahmen (z.B. Filme, Dias, Plakate, Handzettel, Laienspiel, Medien etc.)<\/p>\n<p>Der Nangina e.V. \u00fcbertr\u00e4gt die Leitung seiner Projekte in Entwicklungsl\u00e4ndern bef\u00e4higten Personen, wie z.B. den Missions\u00e4rztlichen Schwestern, \u00c4rzten, Entwicklungshelfern oder \u00e4hnlichen Personengruppen.<\/p>\n<p>An der Umsetzung der Vereinszwecke ist eine dem Verein untergliederte selbst\u00e4ndige Jugendgemeinschaft beteiligt. Ziele und Arbeitsinhalte der Jugendgemeinschaft richten sich nach der Jugendordnung. Sie ist Bestandteil dieser Satzung.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Selbstlosigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 &#8211; Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Dem Verein k\u00f6nnen angeh\u00f6ren<\/p>\n<p>a) ordentliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahren<\/p>\n<p>b) Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<\/p>\n<p>c) Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.<\/p>\n<p>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste in Entwicklungsl\u00e4ndern oder um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft erlischt<\/p>\n<p>a) durch Tod<\/p>\n<p>b) durch Austritt. Dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>c) Durch Ausschlu\u00df seitens des erweiterten Vorstandes<\/p>\n<ol>\n<li>wegen unehrenhafter Handlungen gegen\u00fcber dem Verein<\/li>\n<li>wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Ausschlu\u00df bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der Mieglieder es erweiterten Vorstandes. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche dem Verein gegen\u00fcber.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung erhoben werden. Daf\u00fcr ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge sind in Geld zu zahlen, k\u00f6nnen aber auch in Sachleistungen oder in Leistungen von Diensten entrichtet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und vom 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht auszu\u00fcben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur pers\u00f6nlich abgeben kann.<\/p>\n<p><strong>$7 Verwendung von Vereinsmitteln<\/strong><\/p>\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliedervollversammlung<\/li>\n<li>Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Jugendsprecher), dem Kassenwart und dem Schriftf\u00fchrer sowie zwei Beisitzern. Der nach der Jugendordnung gew\u00e4hlte Jugendsprecher ist stellvertretender Vorsitzender.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<\/p>\n<ol>\n<li>Erweiterter Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>Er besteht aus einer von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Person, die im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes in den Vorstand nachr\u00fcckt.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Allj\u00e4hrlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich drei Wochen vorher einzuladen sind. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens eine Woche vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden und begr\u00fcndet sein.<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes vollj\u00e4hrige Mitglied eine Stimme. Der Eintritt in den Nangina e.V. mu\u00df jedoch mindestens sechs Wochen vor der jeweiligen Beschlu\u00dffassung erfolgt sein.<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegen:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des gesamten Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl des Vorsitzenden und der \u00fcbrigen Mitglieder des Vorstandes auf zwei Jahre und deren Abberufung<\/li>\n<li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dabei ist die einmalige Wiederwahl zul\u00e4ssig, wobei jedoch von den Kassenpr\u00fcfern jeweils einer ausscheiden mu\u00df.<\/p>\n<ul>\n<li>Jede \u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber eingereichte Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Missions\u00e4rztlichen Schwestern, Wegener Str. 13, 45131 Essen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zwecke im o.a. Sinn zu verwenden haben.<\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu f\u00fchren, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mu\u00df vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1\/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt. Der erweiterte Vorsrand kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df anberaumte (ordentliche oder au\u00dfergerichtliche) Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft \u00fcber Antr\u00e4ge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins betreffen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes bestimmen aus ihrer Mitte den Schriftf\u00fchrer und den Kassenwart. Dabei darf das Amt des Kassenwartes und der Vorsitzenden des Vorstandes nicht ein und derselben Person \u00fcbertragen werden. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen und geleitet. Sie m\u00fcssen einberufen werden, wenn wenigstens drei Mitglieder des Vorstandes dies beantragen.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefa\u00dft.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist nur beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn zur Vorstandssitzung mindestens vier Mitglieder einschlie\u00dflich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters erschienen sind.<\/p>\n<p>Der Beschlu\u00dffassung des Vorstandes unterliegen alle Vereinsangelegenheiten, soweit keine andere Zust\u00e4ndigkeit begr\u00fcndet ist. \u00dcber Vorstandsbeschl\u00fcsse ist Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus, so w\u00e4hlt die n\u00e4chste Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Wahlperiode ein Ersatzmitglied. Scheidet im Laufe eines Kalenderjahres mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder des Vorstandes oder der Vorsitzende und sein Stellvertreter aus, so ist binnen einer Frist von zwei Monaten durch den Restvorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der die erforderlichen Ersatzwahlen stattzufinden haben.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des n\u00e4chsten Vorstands im Amt.<\/p>\n<p>Der Kassenwart \u00fcberwacht im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten die B\u00fccher und Kontof\u00fchrung des Vereins. Er erstattet der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaftsbericht. Die von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Kassenpr\u00fcfer haben die Arbeit des Kassenwartes im halbj\u00e4hrlichen Abstand zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 9.3.1995 auf der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern verabschiedet und tritt mit dem Tage der Verabschiedung in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 &#8211; Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen Nangina e.V. Er ist in das Vereinsregister Witten einzutragen. 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